
An Deutlichkeit ist dieses Urteil nicht zu überbieten: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Flüge in den Randzeiten am neuen Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt letztinstanzlich genehmigt. Damit ist der Weg für den neuen Hauptstadtflughafen endgültig frei: Am 3. Juni 2012 wird der Airport im Südosten Berlins seine Türen so öffnen wie er all die Jahre geplant und gebaut wurde, als Flughafen, der neue Langstrecken und weitere Europaverbindungen für Berlin bringen wird und in seiner Bedeutung weit über die derzeitigen Flughäfen Schönefeld und Tegel hinausreichen wird.
Genau das hat das Bundesverwaltungsgericht heute in aller Klarheit ausgeführt. Der Flughafen habe eine „herausragende Bedeutung“. Berlin-Brandenburg benötige als Hauptstadtregion einen leistungsfähigen Flughafen, der die künstlich zersplitterte Flughafenlandschaft nicht einfach ersetzt, sondern ein neues Kapitel aufschlägt. Mit mehr Langstrecken, mehr Passagieren, mehr Touristen, neuen Firmenansiedlungen, ein Flughafen, der Schub für den gesamten Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg bringt.
Wir haben eine Betriebszeit von 18 Stunden genehmigt bekommen. Von 5.30 Uhr bis 23.30 h sind reguläre Linienflüge möglich. Dabei ist die Anzahl der Flüge in den Randzeiten von vornherein gedeckelt, in der Kernnachtzeit sind reguläre Linienflüge grundsätzlich nicht möglich. Das ist weniger als die Airlines wollten, aber auch aus unserer Sicht ein vernünftiger Kompromiss mit den Nachbarn des Flughafens. Ich bin gespannt, welche Airline als erste nach diesem Urteil neue Berlin-Strecken ankündigen wird.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht bescheinigt der brandenburgischen Genehmigungsbehörde im Übrigen sehr sorgfältige Arbeit. Man habe „rechtsfehlerfrei abgewogen“, der Flugbedarf in den Randzeiten sei „plausibel nachgewiesen“, die Belange der Anwohner seien wie vom Gericht in seiner Grundsatzentscheidung von 2006 gefordert, berücksichtigt worden. Auch die Mär von einem angeblichen Flugroutenbetrug hat das Bundesverwaltungsgericht mit diesem Urteil vom Tisch gewischt. Die Flugroutenfestlegung sei in Planfeststellungsverfahren „systemimmanent mit Unsicherheit behaftet“. So ist es: Während der in Länderverantwortung liegenden Planfeststellung stehen Flugrouten noch nicht fest. Deren Festlegung liegt in Bundesverantwortung und erfolgt erst später. Insgesamt kann man die Bedeutung des heutigen Urteils gar nicht hoch genug einschätzen. Mitnichten hat die brandenburgische Genehmigungsbehörde hier unsachgemäß wirtschaftliche Interessen gegen Anwohnerinteressen ausgespielt. Die getroffene Behördenentscheidung von 2009 war längt – übrigens auch im Vergleich zu anderen europäischen Flughäfen – ein ausgewogener und sehr anwohnerfreundlicher Kompromiss.
Das Urteil macht auch eines klar: Berlin ist nicht Posemuckel. Der Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt wird der Flughafen der deutschen Hauptstadtregion. Und da ist es nicht üblich, dass schon abends um 10 Uhr die Gehsteige hochgeklappt werden. Es wäre auch ein Treppenwitz der Geschichte gewesen, wenn sich durch die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof die Fluglärmbelastung der Region gebessert hätte, die Flugbedingungen für die Airlines aber verschlechtert hätten. Dazu wird es nicht kommen. Das ist seit heute amtlich und letztinstanzlich bestätigt. Der Flughafen Berlin Brandenburg wird das neue Tor zur Welt für Berlin und Brandenburg. Und die Anwohner um den neuen Flughafen erhalten weitreichenden Lärmschutz. Auch das hat das Gericht in seiner heutigen Entscheidung klar und deutlich ausgeführt.











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